FAQ
Anmeldung und Voranmeldung zur Eheschließung
Wir möchten heiraten. Wie melden wir die Eheschließung an?
Wenn Sie in Deutschland die Ehe schließen möchten, müssen Sie dies vorher anmelden. Bei vielen Standesämtern können Sie die Eheschließung digital anmelden. Mit der digitalen Anmeldung zur Eheschließung senden Sie dem zuständigen Standesamt die erforderlichen persönlichen Daten, übermitteln die benötigten Unterlagen und Sie können gegebenenfalls Ihre eigenen Wünsche zur Trauung angeben.
Nachdem Sie die Anmeldung online abgesendet haben, ist ein persönlicher Termin im zuständigen Standesamt zur Vorlage der originalen Nachweise und Prüfung der Geschäftsfähigkeit der Verlobten notwendig. Im Anschluss prüft das Standesamt die Ehefähigkeit beider Personen.
Beide Anträge haben zum Ziel, die Vorbereitungen für die Eheschließung durchzuführen.Warum gibt es einen Antrag zur Anmeldung der Eheschließung und einen Antrag zur Voranmeldung der Eheschließung?
Der Antrag zur Anmeldung der Eheschließung richtet sich nur an eine bestimmte Personengruppe, die keine Nachweise mehr erbringen muss und sich mittels BundID authentifizieren kann.
Der Antrag zur Voranmeldung der Eheschließung kann von allen Personen genutzt werden, die volljährig und unverheiratet sind. Mit dem Schnell-Check finden Sie einfach heraus, welcher Antrag für Ihre Belange der Richtige ist:
Wann kann ich die Eheschließung anmelden?
Eine Anmeldung oder Voranmeldung über Ehe-Online ist möglich, sofern das zuständige Standesamt die Online-Beantragung anbietet.
Nach der persönlichen Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt und der anschließenden verbindlichen Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt hat diese eine Gültigkeit von 6 Monaten. Binnen diesem Zeitraum muss die Eheschließung erfolgen.
Sie melden die geplante Eheschließung beim Standesamt Ihres- Hauptwohnsitzes
- Nebenwohnsitzes oder
- gewöhnlichen Aufenthaltsortes an.
Sofern Sie und Ihre Verlobte bzw. Ihr Verlobter an unterschiedlichen Orten wohnen, ist das Standesamt an einem Ihrer Wohnsitze oder gewöhnlichen Aufenthaltsorte zuständig.
Wenn Sie noch nie einen Wohn-, Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hatten, können Sie Ihre Eheschließung bei dem Standesamt in Deutschland anmelden, in dem Sie heiraten möchten.
Bitte beachten Sie: Es ist eine Glaubhaftmachung Ihres Aufenthaltsortes erforderlich, wenn Sie sich am Standesamt Ihres gewöhnlichen Aufenthalts anmelden.
Wo kann ich die Eheschließung anmelden?
Die Anmeldung der Eheschließung können Sie auch online erledigen. Welches Standesamt für Sie zuständig ist, erfahren Sie nach dem Ausfüllen des Schnell-Checks.
Nach der Übermittlung und Prüfung Ihrer Anmeldung ist ein persönlicher Termin vor Ort notwendig. Dort wird Ihre Ehegeschäftsfähigkeit geprüft. Zudem werden Sie vollständig über die Namensführung aufgeklärt. Ihr Standesamt informiert Sie rechtzeitig hierüber.
Wo melde ich die Eheschließung an, wenn ich nicht am Standesamt meines Wohnortes heiraten möchte?
Sie müssen sich trotzdem zuerst bei einem Standesamt Ihrer Wohnorte anmelden. Wenn Sie dort Ihre Eheschließung anmelden, können Sie das Standesamt angeben, bei dem Sie heiraten möchten.
Das Standesamt der Anmeldung leitet nach abgeschlossener Prüfung Ihre Angaben an das Standesamt Ihrer Eheschließung weiter. Danach können Sie beim Standesamt Ihrer Eheschließung einen Heiratstermin vereinbaren.
Können wir die Anmeldung zur Eheschließung online erledigen?
Die Anmeldung der Eheschließung können Sie online erledigen, auch wenn Sie in einem anderen Standesamt heiraten möchten.
Welches Standesamt für Sie zuständig ist, erfahren Sie, nachdem Sie den Schnell-Check ausgefüllt haben.
Die Online-Anmeldung der Eheschließung kann aus technischen Gründen nur von Paaren durchgeführt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:- Sie sind beide ledig, oder Ihre vorherigen Ehen und Lebenspartnerschaften wurden in Deutschland beurkundet und beendet,
- Sie besitzen beide die deutsche und keine weitere Staatsbürgerschaft,
- Sie sind beide in Deutschland geboren oder Ihre Geburt wurde in ein deutsches Geburtenregister nachbeurkundet,
- Sie haben keine Kinder oder Sie haben gemeinsame Kinder, die in Deutschland geboren oder beurkundet wurden.
Wenn diese Kriterien bei Ihnen übereinstimmen und das für Sie zuständige Standesamt die Online-Anmeldung anbietet, können Sie die Eheschließung online anmelden. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der digitalen Anmeldung persönlich im Standesamt erscheinen müssen. Erst nach Ihrem persönlichen Erscheinen ist die Anmeldung abgeschlossen. Falls Nachweise erforderlich sind setzt sich das Standesamt mit Ihnen in Verbindung. Wenn die Kriterien bei Ihnen nicht zutreffen, können Sie die Ehe voranmelden.
Kann ich die Voranmeldung zur Eheschließung online erledigen?
Die Online-Voranmeldung der Eheschließung kann von jedem Paar durchgeführt werden, wenn Ihr zuständiges Standesamt die Voranmeldung online anbietet.
Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Online-Voranmeldung persönlich im Standesamt erscheinen müssen. Erst nach Ihrem persönlichen Erscheinen im Standesamt kann die Anmeldung abgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie, dass nur bestimmte Personengruppen die Anmeldung der Eheschließung durchführen können – für alle anderen ist die Voranmeldung der richtige Online-Antrag.
Welche Angaben benötigen wir, um die digitale Anmeldung durchführen zu können?
Für die digitale Anmeldung der Eheschließung müssen beide Verlobte
- die BundID mit Online-Ausweisfunktion oder eine Europäische ID haben (weitere Infos zur eID und der BundID finden Sie hier)
Welche Angaben benötigen wir, um die digitale Voranmeldung der Eheschließung durchführen zu können?
Halten Sie bitte folgende Informationen bereit:
- Ihre persönlichen Angaben
Sie können außerdem Ihren Wunschtermin zu Ihrer Trauung angeben. Abhängig vom zuständigen Standesamt können Sie zudem Ihre Trauzeremonie vorab gestalten.
Sollte sich bei der Prüfung ergeben, dass weitere Angaben erforderlich sind, wird sich das Standesamt bei Ihnen melden. Sie benötigen für die digitale Voranmeldung der Eheschließung folgende Angaben:
- persönliche Angaben beider eheschließender Personen,
- sofern Sie bereits verheiratet waren, oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben, sind Nachweise über die Aufhebung erforderlich,
- bei weiteren Staatsangehörigkeiten benötigen Sie darüber einen Nachweis wie Ihre Personalausweis oder Reisepass.
- sofern Sie Kinder haben, sind zudem die Geburtsurkunden erforderlich,
- gegebenenfalls ein Nachweis des Familienstandes und des Wohnsitzes, wie beispielweise eine erweiterte Meldebescheinigung von der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes (maximal sechs Monate altes Dokument).
Bitte beachten Sie, dass Sie Nachweise als PDF, PNG, JPG und JPEG hochladen können. Die Originaldokumente müssen Sie beim persönlichen Termin im Standesamt vorlegen.
Wie läuft die digitale Anmeldung zur Eheschließung ab?
Die Anmeldung zur Eheschließung mit Ehe-Online ist denkbar einfach. Die Anwendung führt Sie durch das Verfahren und erklärt Ihnen transparent die nächsten Schritte.
- Die ersteeheschließende Person meldet sich mit der BundID mit Online-Ausweisfunktion oder Europäischer ID an,
- Sie füllen den Antrag mit Ihren persönlichen Daten aus,
- Sie können einen gemeinsamen Familiennamen und Ihr Standesamt auswählen und geben Wünsche für Ihre Trauung an,
- die zweite eheschließende Person meldet sich mit der BundID mit Online-Ausweisfunktion oder Europäischer ID an,
- die zweite eheschließende Person füllt den Antrag mit ihren persönlichen Daten aus,
- Sie bezahlen die anfallende Gebühr online. Hierfür stehen Ihnen alle herkömmlichen digitalen Zahlungsmittel (wie beispielsweise PayPal, Kreditkarte etc.) zur Verfügung,
- Sie senden den Antrag online ab.
- In Abhängigkeit von Ihrem Standesamt können Sie Ihren Wunschtermin im Antrag oder nach Antragsabschluss auswählen. Bitte beachten Sie, dass Sie den Termin nur beantragen können. Eine Terminbestätigung erfolgt im Nachgang durch das Standesamt.
Nach Abschluss der Online-Anmeldung ist ein einmaliges Vorgespräch im Standesamt gesetzlich vorgeschrieben. Hierbei werden u. a. Ihre Geschäftsfähigkeit und die Angaben zur Namensführung geprüft. Außerdem müssen Sie hier Ihre Original-Dokumente vorzeigen. Erst nach dem persönlichen Termin ist der Anmeldeprozess abgeschlossen.
Wie läuft die digitale Voranmeldung zur Eheschließung ab?
Über den Online-Antragsprozess geben Sie die persönlichen Angaben beider eheschließenden Personen im Antragsprozess an und laden Kopien Ihrer Nachweise hoch.
- Sie füllen den Antrag mit Ihren persönlichen Daten aus,
- Sie laden relevante Unterlagen als PDF, PNG, JPG oder JPEG-Datei hoch, Sie senden den Online-Antrag ab.
Nach Abschluss der Online-Voranmeldung ist ein persönliches Vorgespräch im Standesamt erforderlich. Hierbei wird unter anderem auch Ihre Geschäftsfähigkeit geprüft. Bitte bringen Sie für das persönliche Vorgespräch Ihre Unterlagen im Original sowie Ihre Ausweisdokumente mit. Das Standesamt meldet sich mit einer Terminvereinbarung für ein Vorgespräch.
Zusätzliche Dokumente für die Anmeldung zur Eheschließung
Je nach Staatsangehörigkeit oder Geburtsland brauchen Sie möglicherweise zusätzliche Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung. Dies ist unter anderem der Fall, wenn Sie eine der nachfolgenden Fragen mit JA beantworten können. Ihr Standesamt berät Sie dazu persönlich und erstellt Ihnen eine individuelle Liste aller Dokumente.
- Haben Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit?
- Sind Sie in einem anderen Land geboren worden?
- Waren Sie schon einmal verheiratet?
- Hatten Sie bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft?
- Haben Sie bereits Kinder?
Welche Gebühren fallen an?
Die Anmeldung zur Eheschließung ist kostenpflichtig. Die genauen Gebühren ergeben sich aus der jeweiligen Kostenordnung. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrem zuständigen Standesamt.
Bitte beachten Sie: Bei der Online-Anmeldung zur Eheschließung werden nur Gebühren für die Prüfung der Ehevoraussetzungerhoben. Weitere Gebühren, zum Beispiel für die Wahl Ihres Trauortes, werden zu einem späteren Zeitpunkt erhoben.
Die Voranmeldung der Eheschließung ist gebührenfrei.
Ehefähigkeitszeugnis
Warum benötige ich ein Ehefähigkeitszeugnis?
Wenn Sie dem deutschen Personalstatut unterliegen und im Ausland heiraten möchten, benötigen Sie unter Umständen ein Ehefähigkeitszeugnis. Dem deutschen Personalstatut unterliegen alle folgenden Personengruppen (§ 39 Abs. 3 PStG):
- Deutsche Staatsangehörige,
- Staatenlose (mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland)
- Anerkannte Flüchtlinge (mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland)
- Heimatlose Ausländer (mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland)
In dem Ehefähigkeitszeugnis wird festgestellt, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse vorliegen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein Ehefähigkeitszeugnis zu erhalten:
- Volljährigkeit,
- uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit,
- keine bestehende Ehe oder bestehende Lebenspartnerschaft,
- kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Verlobten
Für die Ausstellung ist das Standesamt an Ihrem Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort verantwortlich. Wenn Sie noch nie einen Wohn-, Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hatten, ist für Sie das Standesamt I in Berlin zuständig.
Bitte beachten Sie, dass ein Ehefähigkeitszeugnis nur sechs Monate gültig ist..
Kann ich ein Ehefähigkeitszeugnis online beantragen?
Um online ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen zu können, muss mindestens eine der beiden eheschließenden Personen
- dem deutschen Personalstatut unterliegen (siehe oben)
- und eine BundID mit Online-Ausweisfunktion oder Europäischer ID haben.
Eine Online-Beantragung ist nur möglich, sofern das für Sie zuständige Standesamt einen Online-Antrag anbietet.
Für die Beantragung bestehen folgende Voraussetzungen:
- Mindestens eine Person besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit (bzw. unterliegt dem deutschen Personalstatut) und hat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
- Die Person mit deutscher Staatsangehörigkeit stellt den Antrag, hierfür ist eine BundID mit Online-Ausweisfunktion erforderlich.
- Die Person mit deutscher Staatsangehörigkeit verwendet den Personalausweis mit BundID mit Online-Ausweisfunktion oder Europäischer ID zur Authentifizierung und Signatur.
- Die persönlichen Daten der zweiten Person werden durch die erste Person eingetragen.
- Zudem sind Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtsregister beider Eheleute erforderlich, sofern der Geburtsort nicht in Deutschland liegt oder in ein deutsches Geburtenregister eingetragen wurde.
Ob Sie ein Ehefähigkeitszeugnis online beantragen können, erfahren Sie im Schnell-Check.
Welche Angaben und Nachweise sind für die Beantragung erforderlich?
„Die antragstellende Person (Person 1) benötigt eine BundID mit Online-Ausweisfunktion oder Europäischer ID“
Neben den persönlichen Angaben beider eheschließender Personen sind folgende Nachweise erforderlich:
- Kopie Personalausweis Person 2,
- Geburtsurkunde Person 2,
- Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden von vorherigen Ehen oder Lebenspartnerschaften,
- Nachweise der Aufhebung vorheriger Ehen und Lebenspartnerschaften,
- Die Nachweise müssen nach Rückmeldung des Standesamtes durch die antragsstellende Person im Original vorgelegt werden (vor Ort oder per Post).
- Bitte halten Sie zudem Ihre Zahlungsinformationen bereit, sofern eine Online-Zahlung durch Ihr zuständiges Standesamt vorgesehen ist.
Von der online-Beantragung bis zur Ausstellung: Wie verläuft der Prozess?
Nach der Online-Beantragung müssen Sie Ihre Urkunden ggf. im Original per Post oder persönlich beim zuständigen Standesamt vorlegen.
Nach der erfolgreichen Prüfung Ihres Antrags stellt Ihnen das Standesamt Ihre Unterlagen zum persönlichen Abholen bereit oder versendet Ihre Unterlagen an Ihre Adresse.
Sofern weitere Unterlagen für die Bearbeitung Ihres Antrages erforderlich sind, wird sich das für Sie zuständige Standesamt bei Ihnen melden.
Wo kann ich mein Ehefähigkeitszeugnis beantragen?
Sie beantragen das Ehefähigkeitszeugnis beim Standesamt an Ihrem Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort.
Wenn Sie noch nie einen Wohn-, Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hatten, ist für Sie das Standesamt I in Berlin zuständig.
Die Online-Beantragung ist nur möglich, sofern das zuständige Standesamt am Online-Prozess teilnimmt.
Fallen Gebühren für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses an?
Ja. Die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist in der Regel kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der Kostenordnung des Landes.
Bitte beachten Sie, dass nach der Beantragung weitere Kosten entstehen können, zum Beispiel bei Versand der Unterlagen.
Urkundenbestellung
Warum benötige ich eine Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden?
Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden sind amtliche Nachweisdokumente. Diese Unterlagen benötigen Sie zum Beispiel als Nachweis für die Rente oder als Nachweis Ihres Familienstands gegenüber der Bank.
Wer kann eine Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde bestellen?
Personenstandsurkunden und Auskünfte können nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegattin bzw. Ehegatten, oder Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben hierzu nur ein Recht, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht werden kann.
Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden können Sie im registerführenden Standesamt bestellen. Sie können die Urkunden vollständig digital beantragen. Hierbei werden Sie durch den gesamten Antragsprozess geführt.
Weitere Urkunden wie Sterbe- und Geburtsurkunden können Sie nicht über Ehe-digital.de beantragen. Wenden Sie sich diesbezüglich gerne an Ihr zuständiges Bürgeramt/Standesamt.
Wo kann ich Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden bestellen?
Bitte beachten Sie, dass eine Online-Beantragung nur möglich ist, sofern das zuständige Standesamt den Online-Dienst anbietet. In bestimmten Fällen ist die Beantragung von Personenstandurkunden ausschließlich im Standesamt I Berlin möglich z. B. wenn,
- sich die Personenstandsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ereignet haben und das entsprechende Ereignis beim Standesamt I in Berlin beurkundet wurde,
- eine Beurkundung in der hier geführten Register- und Urkundensammlung aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten oder in den vom Standesamt I in Berlin fortgeführten Konsular- und Kolonialregistern vorliegt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für eine Ausstellung variieren und ergeben sich aus der Landeskostenordnung. Die Gebühren für Ihre Urkunden sind abhängig von der Anzahl benötigter Urkunden und ihren Verwendungszwecken. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem zuständigen Standesamt.
Bitte beachten Sie, dass durch den Postversand weitere Gebühren anfallen können. Das für Sie zuständige Standesamt setzt sich hierzu mit Ihnen in Verbindung.
Nachbeurkundung
Was ist eine Nachbeurkundung und wofür wird diese gebraucht?
Sollten Sie im Ausland geheiratet haben und möchten die Ehe in einem deutschen Eheregister beurkunden lassen, dann können Sie einen Antrag auf Nachbeurkundung stellen.
Zur erfolgreichen Nachbeurkundung einer Eheschließung müssen die rechtlichen Voraussetzungen nach deutschem Recht erfüllt sein. Beispielsweise müssen die beantragenden Personen:
- volljährig sein,
- voll geschäftsfähig sein,
- dürfen in keiner weiteren bestehenden Ehe oder Lebenspartnerschaft sein (Verbot der Mehrehe),
- es darf kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Verlobtenbestehen
- und mindestens eine der beiden Personen unterliegt dem deutschen Personalstatut (§ 39 Abs. 3 PStG):
- Deutsche Staatsangehörige,
- Staatenlose (mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland)
- Anerkannte Flüchtlinge (mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland)
- Heimatlose Ausländer (mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland)
Des Weiteren unterliegen ausländische Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden der freien Beweiswürdigung. Das bedeutet, dass Behörden oder Gerichte die eingereichten Unterlagen nach freier Überzeugung prüfen.
Bei Nachfragen und Bedenken sprechen Sie gerne Ihr zuständiges Standesamt an.
Ist die Nachbeurkundung in Deutschland Pflicht?
Für die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe besteht in Deutschland keine Pflicht. Eine Nachbeurkundung bringt Vorteile im Geschäftsverkehr. So kann jeder Zeit eine deutsche Eheurkunde ausgestellt werden. Zuständiger Ansprechpunkt ist hierfür das Standesamt des aktuellen oder letzten angemeldeten Wohnsitzes.
Was sind die Voraussetzungen, um eine Nachbeurkundung online zu beantragen?
- Mindestens eine Person besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
- Die Person mit deutscher Staatsangehörigkeit stellt den Antrag, hierfür ist eine BundID mit Online-Ausweisfunktion oder Europäischer ID erforderlich.
- Die Person mit deutscher Staatsangehörigkeit verwendet die BundID mit Online-Ausweisfunktion oder Europäischer ID zur Authentifizierung und Signatur.
- Die antragstellende Person mit deutscher Staatsangehörigkeit trägt auch die Daten der zweiten Person ein.
- Zudem sind Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtsregister beider Personen erforderlich, sofern der Geburtsort nicht in Deutschland lag oder nicht in ein deutsches Geburtenregister eingetragen wurde.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
- Heiratsurkunde der Eheschließenden,
- Reisepässe oder Personalausweise beider Eheschließenden,
- Geburtsurkunden beider Eheschließender,
- deutsche Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis (falls zutreffend)
Außerdem können in Abhängigkeit der Lebenssituation notwendig sein:
- Nachweis über frühere Ehen/Lebenspartnerschaften,
- rechtskräftiges Scheidungsurteil bei vorherigen Ehen oder Lebenspartnerschaften,
- Sterbeurkunde der letzten Ehegattin bzw. des letzten Ehegatten oder Lebenspartnerin bzw. Lebenspartners.
Welche Gebühren fallen bei der Beantragung einer Nachbeurkundung an?
Die Gebühren ergeben sich aus derjeweiligen Landeskostenordnung. Bitte beachten Sie, dass aufgrund von weitergehenden Nachprüfungen weitere Gebühren nach Antragsstellung erhoben werden können.
Allgemeine Fragen
Wie ist mein Familienstand? Wann gelte ich als ledig?
Der Familienstand gehört zu den Personenstandsdaten und gibt an, ob jemand ledig, geschieden oder verwitwet ist. Bei dem Begriff „ledig“ handelt es sich um einen Rechtsausdruck, der mit dem Begriff „unverheiratet“ oder „unverpartnert“ gleichgestellt werden kann. Sie sind ledig, wenn Sie noch nie in einer eingetragenen Partnerschaft, Ehe oder eheähnlichem Rechtsverhältnis waren. Dies gilt nicht, wenn eine Scheidung, Tot des Ehepartners oder aufgelöste Lebenspartnerschaft vorliegt. Hier werden die zum Beispiel Begriffe „geschieden“, „verwitwet“ und „eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben“ verwendet.